Allgemeine Geschäftsbedingungen

ETS Nord GmbH - Trocknung und Sanierung

Fassung: März 2023

1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und gelten 14 Tage. Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese ist für den Umfang der Lieferung maßgebend. Bestellungen gelten auch dann als angenommen, wenn wir die Bestellungen ausführen. Alle Vereinbarungen unter Einschluss von Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Vertreter und Beauftragte haben keinerlei Abschlussvollmacht; mit ihnen getroffene Vereinbarungen werden deshalb erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
1.2. Wir liefern ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Abschlüsse, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht noch einmal bei Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen wird. Spätestens mit Entgegennahme unserer wie auch immer gearteten Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen unseres Angebots als angenommen.

2. Preis
2.1. Die Preise sind Europreise, zu welchen die Mehrwertssteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzukommt.
2.2. Für die Preisgestaltung ist entweder unser Angebot oder die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige – und soweit vorhandene – Preisliste maßgebend. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Leistung ein längerer Zeitraum als vier Monate, sind wir, berechtigt, den Preis in demselben prozentualen Verhältnis zu ändern, das sich aus einem Vergleich des Preisindexes des Einzelhandels und des der Lieferung/Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt.

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Bei Geschäften mit einem Auftragsvolumen über € 10.000,00, sowie bei Spezialanfertigungen sind Zahlungen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen explizit mit dem Kunden vereinbart wurden, wie folgt zu leisten:
1/3 als Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung
1/3 vor Ablauf der Hälfte der vorgesehenen Auftragsfrist
1/3 mit Vorlage der Schlussrechnung
3.2. Sofern ein Rechnungsausgleich mit Skonto vereinbart ist, setzt die Skontogewährung den vollen Ausgleich aller älteren und fälligen Rechnungen voraus.
3.3. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf einer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde trägt hierfür die Kosten der Diskontierung und der Einziehung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die nicht rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
3.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, im Verbrauchergeschäft Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, im Unternehmergeschäft Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3.5. Ausdrücklich wird ein Aufrechnungsverbot vereinbart. Der Kunde kann nur solche Forderungen aufrechnen, oder daran ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
3.6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt der Kunde die Zahlungen ein oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, werden alle Forderungen der ETS Nord GmbH, auch sofern hierfür ein Wechsel entgegengenommen wurde, sofort fällig. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern und, soweit Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht erfolgt, von sämtlichen laufenden Verträgen zurückzutreten. Davon bleibt unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt. Schadenersatzansprüche des Kunden, auch für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Geräte der ETS Nord GmbH /Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Mietdauer: Erster Miettag ist der Tag der Aufstellung, letzter Miettag ist der Tag des Abbaus bzw. der Rücklieferung.
4.2. Auf- und Abbauarbeiten erfolgen ausschließlich durch unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Mitarbeiter. Jedes von uns verwendete Gerät wird vor Inbetriebnahme auf seine einwandfreie Funktion überprüft. Diese gilt mit Inbetriebnahme ausdrücklich als zugestanden.
4.3. Der Kunde hat die für den Betrieb unserer Geräte und Anlagen erforderliche Energie auf seine Kosten zu stellen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Geräte bestimmungsgemäß laufen können und insbesondere keine Nachtabschaltungen vorgenommen werden. Für sämtliche Betriebsstörungen, die ihre Ursache nicht in einem Mangel des Gerätes bzw. einem Mangel des Aufbaues haben, übernehmen wir keinerlei Haftung. Insbesondere haftet der Kunde jedenfalls selbst für unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, einen von ihm verursachten bzw. nicht rechtzeitig gemeldeten Stromausfall oder eine aus demselben Grund entstandene Unterspannung.
4.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche feuer- und baupolizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Der Kunde ist verpflichtet, Gegenstände, die empfindlich auf Trockenluft reagieren (z.B. Musikinstrumente, Vollholzmöbel, Verkorkungen) aus den Trocknungsbereichen zu entfernen. Für durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehende Schäden übernehmen wir keinerlei Haftung.
4.5. Durch die Aufstellung von Thermohygrographen können die Raumklimaverhältnisse abgelesen werden. Bei Bedarf (unter 40% relative Luftfeuchtigkeit) muss der Kunde für ausreichende Belüftung des Raumes sorgen. Bei Estrichsanierungen wird nur Gewährleistung dafür übernommen, dass die Trittschalldämmung vollständig ausgetrocknet ist. Sichtbare bzw. unsichtbare Risse oder Mängel im Estrich, oder fehlende bzw. ungenügende Dehnfugen können im Zuge der Austrocknungsmaßnahmen Verbreiterungen der Risse verursachen. Diese werden von uns nicht saniert, außer es wird hierzu ein gesonderter kostenpflichtiger Auftrag erteilt.
4.6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass uns Baupläne bzw. Leitungspläne zur Verfügung gestellt werden, um Schäden in Decken, etwa durch das Anbohren von Leitungen oder Rohren, zu vermeiden. Für den Fall, dass dem Kunden keinerlei derartige Leitungs- bzw. Installationspläne vorliegen, übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Unkenntnis der Lage von Rohren oder Leitungen entstehen.
4.7. Nach Mietbeginn haftet der Kunde für sämtliche Schäden an den Geräten und Anlagen der ETS Nord GmbH, auch wenn diese nur leicht fahrlässig herbeigeführt werden. Darüber hinaus übernimmt der Kunde die Haftung für jene Schäden, die der ETS Nord GmbH an diesen Geräten durch Diebstahl oder Beschädigung entstehen. Wir sind berechtigt, bei Beschädigung oder Zerstörung eines Gerätes / einer Maschine sowohl den Zeitwertschaden als auch die Kosten für entgangenen Gewinn durch den Verlust / Beschädigung des Gerätes dem Kunden zu berechnen.
4.8. Der Kunde verpflichtet sich, bei Kondensationstrocknern täglich die entsprechenden Auffangbehälter zu entleeren und erklärt ausdrücklich, über die Folgen der Nichtentleerung aufgeklärt worden zu sein. Für Arbeiten auf dem Gebiet der Bodenverlegung, der Wandmalerei, der Tapezierung bzw. der Montage von Holzdeckung und Paneeldecken, sowie hinsichtlich der Durchführung von Reinigungsarbeiten gelten sämtliche gültigen DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik ausdrücklich als vereinbart.

5. Gewährleistung und Schadenersatz
5.1. Etwaige Mängelansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend Haftungsbeschränkungen geregelt sind.
5.2. Jeder Schaden ist uns binnen 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Der Schaden ist vom Kunden bestmöglich zu dokumentieren, bevor Schadenbeseitigungsmaßnahmen begonnen werden. Anderenfalls ist jegliche Haftung von ETS Nord GmbH ausgeschlossen.
5.3. Wir haften nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen und in die Leistungserbringung eingeschalteten Subunternehmer. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadenersatzanspruch des Kunden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Eigentumsvorbehalt
Bei Verkauf von Waren gilt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung einschließlich der Nebenforderungen aus wiederholter und laufender Geschäftsbeziehung Eigentumsvorbehalt der ETS Nord GmbH (Vorbehaltsware).

7. Gerichtsstand / Erfüllungsort / anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Hamburg. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Hamburg. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anzuwenden.

8. Schriftform
Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Jedwede Änderung und Ergänzung des Auftrages bzw. der Vertragsbeziehung bedarf der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9. Teilnichtigkeit:
Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Sollten sich die diesen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen ändern, so gelten die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis der Parteien zueinander als vereinbart, sofern diese zwingenden Charakter auch für kaufmännische Rechtsgeschäfte haben. An die Stelle allenfalls unwirksamer Bestimmungen treten im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung jene, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

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